Europa sammelt Informationen zu besorgniserregenden Stoffen in der neuen Verpackungsverordnung PPWR
Kürzlich hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen Aufruf zur Einreichung von Beweisen gestartet, um die Erstellung eines Studienberichts gemäß der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle zu unterstützen. Der Aufruf zur Einreichung von Nachweisen umfasst Stoffe, die in Verpackungen, Verpackungen und Verpackungsabfällen, Abfallmanagement und verpackungsbezogenen Recyclingtechnologien verwendet werden. Dieser Aufruf zur Beweisaufnahme bleibt bis zum 28. Oktober europäischer Zeit geöffnet. Zweck der Ausschreibung: Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) tritt am 11. Februar 2025 in Kraft und ersetzt die bisherige Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie. Ziel der Verordnung ist es, den Einsatz von Verpackungen und die Entstehung von Verpackungsabfällen zu minimieren, gleichzeitig den Einsatz von Rohstoffen zu reduzieren und den Übergang zu einer kreislauforientierten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu fördern. Laut PPWR muss die Europäische Kommission mit Unterstützung der Europäischen Chemikalienagentur einen Studienbericht erstellen, um besorgniserregende Stoffe in Verpackungen zu identifizieren. In dem Bericht werden auch geeignete Folgemaßnahmen berücksichtigt, etwa die Beschränkung besorgniserregender Stoffe in Verpackungen. Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Beweisen sollen Informationen von relevanten Interessengruppen gesammelt werden, um die Erstellung des Studienberichts zu unterstützen und die ECHA bei der Identifizierung besorgniserregender Stoffe in Verpackungen zu unterstützen. Zu den erforderlichen Informationen gehören Verpackungsmaterialien und deren Verwendung, Tonnage, in der Verpackung verwendete Stoffe, Produktion und Weiterverarbeitung/Recycling von Verpackungen sowie Abfallmanagement und eingesetzte Recyclingtechnologien. ZielgruppenDieser Aufruf zur Einreichung von Nachweisen richtet sich an Stakeholder wie Unternehmen (oder Industrieverbände) entlang der gesamten Verpackungslieferkette, darunter Hersteller, Importeure, Händler, Formulierer, nachgeschaltete Anwender von Verpackungen und deren Komponenten sowie Abfallbewirtschafter und Recycler. Andere Interessengruppen (z. B. Forschungseinrichtungen, NGOs, zuständige Behörden der Mitgliedstaaten und internationale Organisationen) werden ebenfalls zur Teilnahme ermutigt, indem sie schriftliche Materialien oder Dokumente mit relevanten Informationen hochladen. Die übermittelten Informationen werden vertraulich behandelt und von allen Vertragsparteien angemessen behandelt. Der Aufruf zur Beweiserhebung richtet sich hauptsächlich an Interessenvertreter aus der EU/dem Europäischen Wirtschaftsraum, da sich die Studie auf Verpackungen (und darin enthaltene Stoffe) und damit verbundene Praktiken im Europäischen Binnenmarkt konzentriert. Allerdings ermutigen die Behörden auch Nicht{20}}EU-Stakeholder mit relevanten Informationen zur Teilnahme, wie Hersteller oder Lieferanten von EU-/EWR-Verpackungen und/oder Forscher, NGOs und internationale Organisationen, die bereit sind, Daten, Informationen oder Berichte im Rahmen der Studie beizutragen.UmfrageinhaltDie Umfrage besteht aus fünf Abschnitten:Abschnitt A: TeilnehmerinformationenAbschnitt B: Verpackungen und Verpackungskomponenten in der EUAbschnitt C: In EU-Verpackungen verwendete chemische SubstanzenAbschnitt D: Verpackungsentsorgung und Abfallmanagement im EU-Abschnitt E: Abschließende Fragen (zusätzliche Informationen) Basierend auf dem in Abschnitt A angegebenen Stakeholder-Typ werden Benutzer automatisch zu den Abschnitten geführt, die für sie am relevantesten sind.

