Die neuen Verpackungsvorschriften der EU werden im August 2026 vollständig umgesetzt, und diese Informationen sind von entscheidender Bedeutung.
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) wird im August 2026 vollständig in Kraft treten und damit den Eintritt der EU-Verordnung zur Lebensmittelverpackungssicherheit in die Phase des vollständigen Lebenszyklusmanagements markieren. Die Verordnung konzentriert sich auf „Reduzierung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit“ und rekonstruiert das Sicherheitssystem für Lebensmittelverpackungen durch quantitative Indikatoren und technische Standards. Die wichtigsten Punkte sind wie folgt:
1. „Null Toleranz“ gegenüber gefährlichen Stoffen
Die Verordnung verbietet ausdrücklich die Verwendung von Per-- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelkontaktverpackungen. Ab dem 12. August 2026 muss die Konzentration von PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen die folgenden Anforderungen erfüllen: einzelnes PFAS (ausgenommen Polymere) kleiner oder gleich 25 ppb, Gesamt-PFAS (ausgenommen Polymere) kleiner oder gleich 250 ppb und Gesamtfluorgehalt kleiner oder gleich 50 ppm (Nachweis des Fluorgehalts erforderlich). Darüber hinaus darf die Gesamtkonzentration an Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom 100 mg/kg nicht überschreiten, um das Risiko einer Schwermetallmigration aus der Quelle auszuschließen.
2. Recycelbare Verpackung
Die Verordnung verlangt, dass alle Lebensmittelverpackungen bis 2030 mindestens den Standards der Klasse C und bis 2038 der Klasse B entsprechen müssen. Das Verpackungsdesign muss dem Prinzip der „Funktionsminimierung“ folgen, mit einem Hohlraumanteil von nicht mehr als 50 % und den von der European Standards Organization entwickelten Recyclingfähigkeitstests. Beispielsweise kann bei Zellstoffformverpackungen aufgrund des einteiligen Formprozesses der Hohlraumanteil auf 30 % kontrolliert werden, was deutlich unter den gesetzlichen Anforderungen liegt.
3. Förderung recycelter Materialien
Die Verordnung legt Ziele für den Recyclingmaterialgehalt von Kunststoffverpackungen fest: Bis 2030 müssen PET-Verpackungen für kontakt-empfindliche Lebensmittel (mit Ausnahme von Einweggetränkeflaschen) 30 % Recyclingmaterial enthalten, bis 2040 soll dieser Anteil auf 50 % steigen; Andere Kunststoffverpackungen müssen bis 2030 einen Recyclinganteil von 65 % erreichen und bis 2040 diesen Wert beibehalten. Zellstoffformverpackungen, bei denen erneuerbare Fasern als Rohstoffe verwendet werden, erfüllen auf natürliche Weise die Anforderungen für die Verwendung von Recyclingmaterial und werden zur bevorzugten Alternative zu Kunststoff.
4. „Transparenz“ von Etiketten und Informationen
Ab dem 12. August 2028 müssen alle Lebensmittelverpackungen mittels standardisierter Piktogrammetiketten auf die Materialzusammensetzung hinweisen. Ab dem 12. Februar 2029 müssen Mehrwegverpackungen mit auffälligen Etiketten und Recyclinghinweisen über QR-Codes versehen sein. Verpackungen aus Zellstoffformteilen mit ihrer einzigen Zusammensetzung (hauptsächlich Pflanzenfasern) verfügen über prägnante und klare Etiketteninformationen, die mit der Wahrnehmung der Verbraucher für umweltfreundliche Verpackungen übereinstimmen.
Zellstoff und Papier-Kunststoffverpackungen entsprechen vollständig der Verordnung
Zellstoffformverpackungen, die aus erneuerbaren Fasern wie Altpapier und Bagasse hergestellt werden, erzeugen bei der Produktion weder Abgase noch Abwasser und zersetzen sich innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach der Entsorgung auf natürliche Weise und erfüllen die Kompostierbarkeitsnorm EU EN 13432.

Durch das Zellstoffformen wird durch einen integrierten Formprozess ein präzises strukturelles Design erreicht, während seine hervorragende Leistung mit einem Dämpfungskoeffizienten von 3–5 empfindliche elektronische Komponenten schützen kann (Erfüllung industrieller Verpackungsanforderungen). Seine Porosität kann innerhalb von 30 % kontrolliert werden, was deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert von 50 % liegt, und seine Produktrückgewinnungsrate übersteigt 90 % ohne Kontamination, womit das Wiederverwendungsziel von 40 % problemlos erreicht wird.
Die PPWR-Verordnung beschränkt ausdrücklich die Verwendung von Einweg-Kunststoffverpackungen, einschließlich vorverpacktem Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm sowie Einwegverpackungen in Gastronomiebetrieben. Das Formen von Papierzellstoff deckt mit seiner Anpassungsfähigkeit an mehrere Szenarios die Kernsituationen, auf die sich das Verbot bezieht, umfassend ab.
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Herausforderungen und Chancen für Papier- und Kunststoffunternehmen
Die PPWR-Verordnung verlangt von Unternehmen die Bereitstellung vollständiger Daten zur Rückverfolgbarkeit des gesamten Lebenszyklus von Verpackungen, einschließlich Rohstoffquellen, Produktionsverfahren und Recyclingwegen, und schreibt die Einhaltung internationaler Zertifizierungen wie der EU-CE-Kennzeichnung und der US-amerikanischen FDA-Standards vor.

Der Zollkonflikt zwischen den USA und China eskaliert weiter, da die Vereinigten Staaten zusätzliche Zölle auf chinesische Waren erheben, die in die USA exportiert werden. In Verbindung mit dem Druck durch EU-Antidumpinguntersuchungen wurden die Gewinnspannen traditioneller Exportmodelle drastisch reduziert.
Das bedeutet, dass Zellstoffformunternehmen Umweltzertifizierungen und CO2-Fußabdruck-Labels erhalten müssen, um ein grünes Markenimage zu schaffen, die Nachfrage der europäischen Verbraucher nach nachhaltigen Verpackungen zu erfüllen und gleichzeitig Kooperationsbeziehungen mit Ländern aufzubauen, die als „politische Zufluchtsorte“ gelten, und deren steuerfreien Import von Rohstoffen und Export von Fertigprodukten zu nutzen, um regionale Lieferkettenzentren aufzubauen.

